30.07.2026

Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot Kanton Solothurn

20260730 SO Dispokarte Stand 30 07 26
Allgemeinverfügung Ausdehnung des Feuerverbots Absolutes Feuerverbot im Freien sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot im Kanton SO 30 07 26
BBL Waldbrand d Druck

Gefahrenstufe 
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton als «sehr gross» beurteilt (Stufe 5). 

Lage
Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Es ist absolut verboten, irgendwo im Freien Feuer zu entfachen. Zigaretten und Raucherwaren dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.

Weitere Informationen online unter:

Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
Waldbrandgefahr – Amt für Militär und Bevölkerungsschutz – Kanton Solothurn

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, besten Dank.

Der Forstbetrieb Schwarzbubenland

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