Holzschlagbewilligungen für Holzschläge im Privatwald
Mit dem Fallen der Blätter beginnt auch die Zeit des Holzeinschlages. Vielleicht planen auch Sie als Privatwaldeigentümer/in während diesem Winter einen Holzschlag in Ihrem Wald.
Bitte nehmen sie frühzeitig mit uns Kontakt auf und vereinbaren sie einen Termin für die gemeinsame Anzeichnung. Unsere Revierföster/in beraten sie bei der gemeinsamen Anzeichnung in waldbaulichen- und ökologischen-Belangen gerne. Die Anzeichnung und Holzschlagbewilligung ist im Kanton Solothurn kostenlos und die Holzschlagbewilligungen sind zwei Jahre gültig.
Bitte nehmen sie mit ihrem/ihrer zuständigen Revierförster/in Kontakt auf:
Christoph Gubler: Büren, Himmelried, Nunningen, Seewen
Oliver Kaufmann: Beinwil, Erschwil, Grindel, Meltingen
Josef Borer: Breitenbach, Büsserach
Kyra Bonfanti: Fehren, Zullwil
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter: https://schwarzbubenforst.ch/u...
Weitere Informationen zum Nachlesen unter:
https://so.ch/startseite/aktuell/aktuell/news/anzeichnungspflicht-und-holzschlagbewilligung-1/
Der Forstbetrieb Schwarzbubenland
