Der Forstbetrieb umfasst das Waldeigentum der Verbandsmitglieder. Das Forstrevier Schwarzbubenland umfasst die dem Waldgesetz unterstellten Flächen auf dem Gebiet der Einwohnergemeinden im Gebiet des Forstbetriebs sowie die Waldungen der Verbandsmitglieder auf dem Gebiet anderer Einwohnergemeinden. Die Revierfläche inklusive Privatwald beläuft sich auf knapp 4‘800 ha.